Gewinnspiel

Bedingungen

Bierkönig Shirt Contest – Special Edition 2027

Teilnahmebedingungen

1. Veranstalter

Veranstalter des Gewinnspiels ist die Bier König Arenal S.L. (nachfolgend „Veranstalter“ genannt).

Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Ansprechpartner und Verantwortlicher ist ausschließlich der Veranstalter. Die Teilnehmenden stellen Instagram von sämtlichen Ansprüchen im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel frei.

2. Teilnahmezeitraum

Das Gewinnspiel beginnt am 26. Juli 2026 und endet am 16. August 2026 um 23:59 Uhr.

Maßgeblich für eine fristgerechte Teilnahme ist der Zeitpunkt, zu dem der teilnehmende Entwurf in der Instagram Story oder Instagram Feed der teilnehmenden Person veröffentlicht wurde.

Beiträge, die nach dem Ende des Teilnahmezeitraums abgegeben werden, fließen nicht mehr in die Vorauswahl ein.

3. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz haben.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veranstalters sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Die Teilnahme ist kostenlos und nicht an den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen gebunden.

4. Teilnahme am Shirt Contest

Für eine gültige Teilnahme muss die teilnehmende Person:

  • einen eigenen Entwurf für die Bierkönig Special Edition 2027 erstellen,
  • den Entwurf vorzugsweise auf der im Gewinnspielbeitrag bereitgestellten Blanko-Shirt-Vorlage darstellen und
  • das fertige Design als Story oder Feedpost auf der eigenen Seite veröffentlichen und @bierkoenigmallorca erwähnen.

Die Verwendung der bereitgestellten Blanko-Shirt-Vorlage wird empfohlen.

Die Entwürfe dürfen selbst gestaltet oder vollständig beziehungsweise teilweise mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt werden.

Jede Person darf mehrere unterschiedliche Designs einreichen.

Das Instagram-Profil der teilnehmenden Person muss öffentlich sein.

5. Anforderungen an die Designs

Die teilnehmende Person versichert, dass sie zur Einreichung und Nutzung des Designs berechtigt ist und dass der Entwurf keine Rechte Dritter verletzt.

Nicht zugelassen sind insbesondere Designs, die:

  • fremde Marken, Logos oder geschützte Figuren enthalten,
  • urheberrechtlich geschützte Bilder, Grafiken oder Designs Dritter ohne entsprechende Erlaubnis verwenden,
  • reale Personen ohne deren Zustimmung abbilden,
  • rechtswidrige Inhalte enthalten,
  • beleidigend oder diskriminierend sind oder
  • Gewalt verherrlichen.

Der Veranstalter ist berechtigt, Designs auszuschließen, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen oder offensichtlich nicht zum Markenauftritt des Bierkönigs passen.

Die vom Veranstalter ausdrücklich für den Shirt Contest bereitgestellten Bierkönig-Logos, Vorlagen und sonstigen Gestaltungselemente dürfen ausschließlich zur Teilnahme an diesem Gewinnspiel verwendet werden. Eine darüber hinausgehende Nutzung ist nicht gestattet.

Bei vollständig oder teilweise mithilfe künstlicher Intelligenz erstellten Entwürfen ist die teilnehmende Person dafür verantwortlich, dass die Bedingungen des verwendeten KI-Dienstes eine Teilnahme am Wettbewerb sowie eine spätere kommerzielle Nutzung des Entwurfs erlauben.

6. Auswahl des Gewinnerdesigns

Nach Ablauf des Teilnahmezeitraums werden alle gültigen Designs von einer Jury begutachtet und das Gewinnerdesign ausgewählt.

Bei der Juryentscheidung können insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt werden:

  • Originalität und Wiedererkennungswert,
  • Bezug zur Marke Bierkönig,
  • gestalterische Qualität,
  • Eignung als offizielles Shirt-Design sowie
  • technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit.

Es wird grundsätzlich ein Gewinnerdesign ausgewählt. Sollte kein eingereichter Entwurf die qualitativen, rechtlichen oder technischen Anforderungen erfüllen, ist der Veranstalter berechtigt, kein Gewinnerdesign zu bestimmen und keinen Gewinn zu vergeben.

Der Rechtsweg hinsichtlich der Auswahlentscheidung ist ausgeschlossen.

7. Gewinn

Die Gewinnerin oder der Gewinner erhält einen VIP-Trip nach Mallorca für zwei volljährige Personen.

Der Gewinn umfasst:

  • Hin- und Rückflug nach Palma de Mallorca für zwei Personen ab einem vom Veranstalter in Rücksprache mit dem/der Gewinner/in festgelegten Flughafen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz,
  • drei Hotelübernachtungen im Doppelzimmer für zwei Personen an der Playa de Palma sowie
  • ein VIP-Erlebnis im Bierkönig.

Der Veranstalter legt Reisetermin, Abflughafen, Flugverbindung und Hotel in Abstimmung mit der Gewinnerin oder dem Gewinner fest und übernimmt die Buchung.

Die Reise muss spätestens im Oktober 2027 angetreten werden. Ein Anspruch auf einen bestimmten Reisetermin, Abflughafen, eine bestimmte Fluggesellschaft, Flugverbindung oder ein bestimmtes Hotel besteht nicht.

Sowohl die gewinnende Person als auch die Begleitperson müssen zum Reisezeitpunkt mindestens 18 Jahre alt sein und über sämtliche erforderlichen Reisedokumente verfügen.

Der Veranstalter übernimmt ausschließlich die ausdrücklich genannten Leistungen. Sämtliche weiteren Kosten, insbesondere Transfers zum oder vom Flughafen, Verpflegung, Gepäckzuschläge, Versicherungen und persönliche Ausgaben, tragen die Reisenden selbst.

Der Gewinn ist nicht übertragbar und kann nicht in bar ausgezahlt oder gegen eine andere Leistung eingetauscht werden.

8. Gewinnbenachrichtigung

Die Auswahl und Benachrichtigung erfolgen innerhalb von sieben Tagen nach Ende des Teilnahmezeitraums.

Die Gewinnerin oder der Gewinner wird über eine Instagram-Direktnachricht des Accounts @bierkoenigmallorca informiert.

Erfolgt innerhalb von 48 Stunden nach Versand der Nachricht keine Rückmeldung, verfällt der Gewinnanspruch. Der Veranstalter ist in diesem Fall berechtigt, ein anderes Design aus der Vorauswahl zu bestimmen oder keinen Gewinn zu vergeben.

Der Instagram-Benutzername der Gewinnerin oder des Gewinners darf im Rahmen der Gewinnspielkommunikation veröffentlicht werden.

Eine darüber hinausgehende Verwendung von Foto- oder Videoaufnahmen der Gewinnerin, des Gewinners oder der Begleitperson erfolgt nur mit einer gesonderten Zustimmung.

9. Verwendung und Produktion des Gewinnerdesigns

Das Gewinnerdesign ist für die Bierkönig Special Edition 2027 vorgesehen.

Die tatsächliche Produktion steht unter dem Vorbehalt der technischen und wirtschaftlichen Umsetzbarkeit. Der Veranstalter darf das Gewinnerdesign insbesondere aus gestalterischen, markenbezogenen oder produktionstechnischen Gründen bearbeiten, ergänzen, kürzen, mit eigenen Markenbestandteilen verbinden und für unterschiedliche Formate anpassen.

Eine identische Übernahme des eingereichten Entwurfs wird nicht zugesagt. Ebenso besteht kein Anspruch auf eine namentliche Nennung auf dem Shirt oder in jeder Veröffentlichung.

Falls das ausgewählte Gewinnerdesign trotz möglicher Anpassungen nicht produziert werden kann, bleibt der Anspruch auf den VIP-Trip bestehen.

10. Nutzungsrechte an allen Einreichungen

Mit der Einreichung räumt die teilnehmende Person dem Veranstalter ein einfaches, unentgeltliches und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht am eingereichten Design ein.

Dieses Recht gilt bis zwei Jahre nach Ende des Gewinnspiels und umfasst ausschließlich die Nutzung zur Durchführung, Bewerbung und Dokumentation des Shirt Contests. Dazu gehören insbesondere:

  • die Darstellung innerhalb des Gewinnspielbeitrags,
  • die Präsentation während der Abstimmung und Jurybewertung,
  • die Veröffentlichung auf den Webseiten und Social-Media-Kanälen des Veranstalters sowie
  • die nachträgliche Berichterstattung über den Wettbewerb.

Eine kommerzielle Produktion oder ein Verkauf nicht gewinnender Designs ist von dieser Rechteinräumung nicht umfasst.

11. Nutzungsrechte am Gewinnerdesign

Voraussetzung für die endgültige Gewinnbestätigung ist, dass die Gewinnerin oder der Gewinner dem Veranstalter die für die Produktion und Vermarktung erforderlichen ausschließlichen Nutzungsrechte am Gewinnerdesign in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung einräumt.

Die Rechte sollen räumlich unbeschränkt und für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechtsschutzes gelten und insbesondere umfassen:

  • das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht,
  • die Herstellung und den Vertrieb von Textilien und Merchandise-Artikeln,
  • den Verkauf im stationären Handel und im Onlinehandel,
  • die Nutzung in Werbung, Pressearbeit, Social Media, Webseiten, Printmaterialien und audiovisuellen Medien,
  • das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung sowie
  • das Recht zur technischen und gestalterischen Bearbeitung.

Der VIP-Trip stellt zugleich die vereinbarte Gegenleistung für die Einräumung dieser Nutzungsrechte dar.

Zwingende gesetzliche Vergütungsansprüche und Urheberpersönlichkeitsrechte bleiben unberührt.

Verweigert die ausgewählte Person ohne berechtigten Grund die erforderliche schriftliche Rechtevereinbarung oder kann sie die notwendigen Rechte am Entwurf nicht wirksam einräumen, entfällt der Gewinnanspruch. Der Veranstalter darf in diesem Fall ein anderes Design aus der Vorauswahl bestimmen oder auf die Vergabe verzichten.

Bei KI-gestützten Designs werden sämtliche Rechte eingeräumt, die der teilnehmenden Person am jeweiligen Entwurf tatsächlich zustehen. Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr dafür, dass ein ausschließlich KI-generierter Entwurf urheberrechtlich geschützt oder gegenüber Dritten exklusiv nutzbar ist.

12. Ausschluss von der Teilnahme

Der Veranstalter kann Personen insbesondere dann vom Gewinnspiel ausschließen, wenn:

  • falsche Angaben gemacht werden,
  • mehrere Identitäten oder fremde Accounts verwendet werden,
  • Likes oder Interaktionen manipuliert werden,
  • Rechte Dritter verletzt werden,
  • gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen wird oder
  • versucht wird, den Ablauf oder die Auswahl unzulässig zu beeinflussen.

Bei einem nachträglich festgestellten Ausschlussgrund kann der Gewinn aberkannt und ein Ersatzgewinner bestimmt werden.

13. Vorzeitige Beendigung und Änderungen

Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel aus wichtigem Grund anzupassen, zu unterbrechen oder vorzeitig zu beenden, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung nicht gewährleistet werden kann.

Dies gilt insbesondere bei technischen Störungen, Ausfällen oder Einschränkungen von Instagram, Manipulationsversuchen, rechtlichen Hindernissen oder sonstigen Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegen.

Hieraus entstehen keine Ansprüche gegenüber dem Veranstalter.

14. Datenschutz

Die im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels, zur Ermittlung und Benachrichtigung der Gewinnerin oder des Gewinners, zur Organisation der Reise und zur Abwicklung der erforderlichen Rechtevereinbarung verarbeitet.

Rechtsgrundlage ist die Durchführung des Gewinnspielverhältnisses. Die Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels sowie aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich ist.

Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit dies für die Gewinnabwicklung erforderlich ist, insbesondere an beauftragte Reise-, Flug- oder Hotelanbieter.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sowie zu den Betroffenenrechten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Veranstalters.

15. Haftung

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Der Veranstalter haftet nicht für technische Störungen, die Verfügbarkeit von Instagram oder für verspätete, unvollständige beziehungsweise nicht sichtbare Einreichungen, sofern diese nicht vom Veranstalter zu vertreten sind.

Für die Durchführung der Reise gelten zusätzlich die Beförderungs- und Geschäftsbedingungen der jeweils beauftragten Fluggesellschaften, Hotels und sonstigen Leistungserbringer.

16. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht des Königreichs Spanien. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem die teilnehmende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

17. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.